- Unsachgemäße Hydrantenanwendung - Schäden durch Fehlhandlungen
- Hygienevorschriften (DIN EN 1717 und DVGW W 405-B1)
- Bereitschaftsdiensteinsätze durch unangemeldete hohe Wasserentnahmen
- Druckabfall im Netz durch unkontrollierte Entnahmen
- Die Bedienung von Hydranten darf nur von Achengruppe Personal und unterwiesenen Feuerwehrleuten zu Übungs- und Löschzwecken erfolgen
- Poolwasser ist Schmutzwasser und muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden (§ 3 der kommunalen Entwässerungsatzung)
Fazit: Keine Poolbefüllung über Hydranten!!!